Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.05.2019Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §360Rechtssatz
Mit der Wortwahl „Im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Ihnen die Wiederherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens aufzutragen“ wird keinesfalls ein konkreter Auftrag erteilt, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass die Behörde gedenkt, einen Auftrag im Sinne des § 360 Abs. 1 GewO 1994, sohin eine Verfahrensanordnung im Sinne des § 360 Abs. 1 GewO 1994 zu erlassen.Mit der Wortwahl „Im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Ihnen die Wiederherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens aufzutragen“ wird keinesfalls ein konkreter Auftrag erteilt, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass die Behörde gedenkt, einen Auftrag im Sinne des Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1994, sohin eine Verfahrensanordnung im Sinne des Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1994 zu erlassen.
Schlagworte
Betriebsanlagenänderung, Wiederherstellung, VerfahrensanordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2019:KLVwG.887.2.2019Zuletzt aktualisiert am
05.11.2019