RS Lvwg 2019/5/15 KLVwG-887/2/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.05.2019

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Mit der Wortwahl „Im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Ihnen die Wiederherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens aufzutragen“ wird keinesfalls ein konkreter Auftrag erteilt, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass die Behörde gedenkt, einen Auftrag im Sinne des § 360 Abs. 1 GewO 1994, sohin eine Verfahrensanordnung im Sinne des § 360 Abs. 1 GewO 1994 zu erlassen.Mit der Wortwahl „Im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Ihnen die Wiederherstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens aufzutragen“ wird keinesfalls ein konkreter Auftrag erteilt, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass die Behörde gedenkt, einen Auftrag im Sinne des Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1994, sohin eine Verfahrensanordnung im Sinne des Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1994 zu erlassen.

Schlagworte

Betriebsanlagenänderung, Wiederherstellung, Verfahrensanordnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGKA:2019:KLVwG.887.2.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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