RS Vwgh 2004/7/7 2004/13/0070

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;

Rechtssatz

§ 7 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung in der durch das LGBl. Nr. 1992/040 gestalteten Fassung normiert eine erweiterte Ausfallshaftung. Die Einbringlichkeit beim Abgabenschuldner muss lediglich mit Schwierigkeiten verbunden, die Einbringung beim Abgabenschuldner also im Vergleich zu einer durchschnittlichen Einbringung erschwert sein (Hinweis E 20. Juli 1999, 97/13/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004130070.X01

Im RIS seit

03.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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