Norm
PVG §9 Abs2Schlagworte
Dienststellenleiter, Form der Befassung der PersonalvertretungRechtssatz
Die Übermittlung von als "Verhandlungsniederschriften" bezeichneten Blankourkunden durch den Dienststellenleiter an den Dienststellenausschuss, durch deren Unterfertigung der Dienststellenausschuss die Abhaltung einer in Wahrheit nicht stattgefundenen Verhandlung und die Erzielung des Einvernehmens über die darin genannten Maßnahmen bestätigen soll, ist keine dem Gesetz entsprechende Einschaltung der Personalvertretung.
Dokumentnummer
A20_PVAK_01_01