Norm
PVG §9 Abs4 litaSchlagworte
Keine Beratungspflicht des Bundesministers mit dem Zentralausschuss bei Einführung einer Dienstkarte, wenn dieser keinen Antrag gestellt hatRechtssatz
Hat der Zentralausschuss keinen Antrag nach § 9 Abs 4 lit a in Verbindung mit § 10 Abs 4 Personalvertretungsgesetz zur Einführung einer Dienstkarte an Stelle eines Personalausweises gestellt, besteht keine Pflicht zur Beratung des Bundesministers mit dem Zentralausschuss darüber.Hat der Zentralausschuss keinen Antrag nach Paragraph 9, Absatz 4, Litera a, in Verbindung mit Paragraph 10, Absatz 4, Personalvertretungsgesetz zur Einführung einer Dienstkarte an Stelle eines Personalausweises gestellt, besteht keine Pflicht zur Beratung des Bundesministers mit dem Zentralausschuss darüber.
Dokumentnummer
A41_PVAK_01_02_01