Norm
PVG §9Schlagworte
Keine Mitbefassung der Personalvertretung bei Kompetenzübertragung von Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten von der Zentralstelle auf eine nachgeordnete Dienststelle mittels VerordnungRechtssatz
Die beabsichtigte Kompetenzübertragung von Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten von der Zentralstelle auf eine nachgeordnete Dienststelle mittels Verordnung betrifft eine Angelegenheit des Dienstrechtsverfahrens und der Behördenzuständigkeit. Das PVG sieht keine Verpflichtung des Dienstgebers vor, die Personalvertretung im Vorfeld erwogener Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben im Allgemeinen und der Änderung der Dienstbehördenstruktur im Besonderen zu beteiligen.
Dokumentnummer
A41_PVAK_01_03_01