Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Die Personalvertretung darf nicht ohne zwingenden Grund Standpunkte vertreten, die für einen Bediensteten nachteilig sind.Rechtssatz
Auch wenn die Personalvertretung die Wahrung der Interessen der Gesamtheit der Bediensteten im Auge haben muss, hat sie immer darauf Bedacht zu nehmen, nicht ohne zwingenden Grund Standpunkte zu vertreten, die für einen Bediensteten nachteilig sind. Die Personalvertretung handelt gesetzwidrig, wenn sie sich von unsachlichen Erwägungen leiten lässt und ohne Notwendigkeit einen für einen Bediensteten erkennbar nachteiligen Standpunkt vertritt, ohne gleichzeitig anerkennenswerte Interessen der anderen Bediensteten oder zumindest eines anderen Bediensteten zu fördern.
Dokumentnummer
A37_PVAK_02_01