Norm
PVG §2Schlagworte
Es ist nicht Aufgabe der Personalvertretung, Wahlempfehlungen zu geben.Rechtssatz
Zu den Aufgaben der Personalvertretung gehört es nicht, sich zur Unterstützung von Personalvertretungsanliegen an Abgeordnete zu wenden oder für den solche Anliegen unterstützenden Abgeordneten eine Wahlempfehlung bei Wahlen zu einem allgemeinen Vertretungskörper abzugeben.
Dokumentnummer
A12_PVAK_03_01