RS Vwgh 2004/7/7 2000/13/0015

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;

Rechtssatz

Die Voraussetzung des Vorliegens "gemeinschaftlicher Einkünfte" für die Erlassung eines Feststellungsbescheides entspricht auch dem Zweck einer Feststellung nach § 188 BAO, der darin liegt, die Grundlagen für die Besteuerung in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis für alle Beteiligten gewährleistet und die Durchführung von Parallelverfahren der einzelnen Finanzämter der Beteiligten über die nach § 188 BAO festzustellenden Besteuerungsgrundlagen vermeidet (Hinweis E 28. Februar 1995, 95/14/0021, VwSlg 6982 F/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130015.X02

Im RIS seit

03.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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