Norm
PVG §20 Abs2Schlagworte
Zuständigkeit zur Überprüfung von Entscheidungen des WahlausschussesRechtssatz
Entscheidungen des Dienststellenwahlausschusses über die Wählerliste und über die Zulassung der Wahlvorschläge sind Entscheidungen im Rahmen des Wahlverfahrens. Die Überprüfung von im Wahlverfahren von Personalvertretungsorganen gefassten Beschlüssen, deren Rechtswidrigkeit das Wahlergebnis beeinflussen könnte, obliegt dem Zentralwahlausschuss (A 46-PVAK/99).
Dokumentnummer
A3_PVAK_05_01