Norm
PVG §9Schlagworte
Mitwirkung bei Planstellenbesetzungen, Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Bewerber, Berücksichtigung von dienstlichem FehlverhaltenRechtssatz
Im Rahmen des Ermessens des Dienststellenausschusses im Zuge der Mitwirkung bei Planstellenbesetzungen ist es zulässig, aus einem Verhalten eines Beamten, unabhängig davon, ob es zu einer Disziplinarstrafe geführt hat, Rückschlüsse auf seine Eignung für die angestrebte Verwendung zu ziehen (VwGH 27.10.1986, Zl. 85/12/0148; VwGH 9.2.1981, Zl.2871/79). Es ist somit sachlich, einem jüngeren fachlich qualifizierten gegenüber einem älteren fachlich qualifizierten Bewerber den Vorrang zu geben, wenn aufgrund von dienstlichen Fehlverhalten des Älteren Zweifel über seine Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit bestehen.
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2008