Norm
PVG §2Schlagworte
Mitwirkung der Personalvertretung bei Aufklärungsgesprächen des Dienststellenleiters mit MitarbeiternRechtssatz
Die Teilnahme von Dienststellenausschuss-Mitgliedern auf Ersuchen des Dienststellenleiters bei einem Aufklärungsgespräch mit einem Bediensteten wegen des Vorwurfs der Diffamierung von Kollegen ist keine Teilnahme an einem „Tribunal“ zum Nachteil des Bediensteten, wenn Dienststellenausschuss-Mitglieder im Gespräch gezielt Fragen zur Klärung des Sachverhalts stellen.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2008