RS Pvak 2006/9/25 A39-PVAK/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2006
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Norm

PVG §2
  1. PVG § 2 heute
  2. PVG § 2 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 2 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 2 gültig von 06.08.1971 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 284/1971

Schlagworte

Mitwirkung der Personalvertretung bei Aufklärungsgesprächen des Dienststellenleiters mit Mitarbeitern

Rechtssatz

Die Teilnahme von Dienststellenausschuss-Mitgliedern auf Ersuchen des Dienststellenleiters bei einem Aufklärungsgespräch mit einem Bediensteten wegen des Vorwurfs der Diffamierung von Kollegen ist keine Teilnahme an einem „Tribunal“ zum Nachteil des Bediensteten, wenn Dienststellenausschuss-Mitglieder im Gespräch gezielt Fragen zur Klärung des Sachverhalts stellen.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2008
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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