Norm
PVG §41 Abs5Schlagworte
Einsatz von Klimageräten bei mehr als 25°C RaumtemperaturRechtssatz
Aus der Bundes-Arbeitsstättenverordnung ist die Verpflichtung des Dienstgebers, Raumtemperaturen von mehr als 25°C durch den Einsatz von Klimageräten zu verhindern, nicht abzuleiten. Dass sich der Dienststellenausschuss gegen seiner Ansicht gesetzwidrige Zustände wendet, gehört zu seinen Aufgaben und kann, auch wenn er im Einzelfall nicht im Recht ist, nur dann als gesetzwidrige Geschäftsführung qualifiziert werden, wenn er sich einer unnötig verletzenden Ausdrucksweise bedient oder wider besseres Wissen handelt.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2008