Norm
PVG §9 Abs3 litbSchlagworte
Zuordnung von Arbeitsplätzen zu den Grundlaufbahnen und Funktionsgruppen; Verständigung der PersonalvertretungRechtssatz
Dass der DA den vorher stattgefundenen Organisationsänderungen zugestimmt hat, vermag an der Verpflichtung des Dienststellenleiters, die Personalvertretung von einem Antrag nach § 9 Abs 3 lit b PVG zu verständigen, nichts zu ändern.Dass der DA den vorher stattgefundenen Organisationsänderungen zugestimmt hat, vermag an der Verpflichtung des Dienststellenleiters, die Personalvertretung von einem Antrag nach Paragraph 9, Absatz 3, Litera b, PVG zu verständigen, nichts zu ändern.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008