Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Verwendungsänderung, Diensteinteilung; Einvernehmen der PersonalvertretungRechtssatz
Die Betrauung eines Bediensteten mit einem Arbeitsplatz – auch wenn damit keine Vorgesetztenfunktion verbunden ist – ist Diensteinteilung iSd § 9 Abs 2 lit b PVG. Darüber ist daher – soweit sich die Maßnahme auf einen längeren Zeitraum oder auf mehrere Bedienstete bezieht – das Einvernehmen mit der Personalvertretung herzustellen (Schragel, PVG § 9 Rz 11 und Rz 51).Die Betrauung eines Bediensteten mit einem Arbeitsplatz – auch wenn damit keine Vorgesetztenfunktion verbunden ist – ist Diensteinteilung iSd Paragraph 9, Absatz 2, Litera b, PVG. Darüber ist daher – soweit sich die Maßnahme auf einen längeren Zeitraum oder auf mehrere Bedienstete bezieht – das Einvernehmen mit der Personalvertretung herzustellen (Schragel, PVG Paragraph 9, Rz 11 und Rz 51).
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008