Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Vollzug eines rechtmäßigen Beschlusses des Schulgemeinschaftsausschusses kein Fall des § 9 Abs2 lit bRechtssatz
Die Anordnung des Schulleiters (Dienststellenleiters) auf bloßen Vollzug eines Beschlusses des Schulgemeinschaftsausschusses (in casu: Terminliche Festlegung der Wiederholungsprüfungen), mit dem der Dienstplan geändert wird, unterfällt, wenn der SGA-Beschluss nicht rechtswidrig ist und vollzogen werden kann, nicht § 9 Abs. 2 lit. b PVG, weshalb in einem solchen Fall das Einvernehmen mit der Personalvertretung nicht hergestellt werden muss.Die Anordnung des Schulleiters (Dienststellenleiters) auf bloßen Vollzug eines Beschlusses des Schulgemeinschaftsausschusses (in casu: Terminliche Festlegung der Wiederholungsprüfungen), mit dem der Dienstplan geändert wird, unterfällt, wenn der SGA-Beschluss nicht rechtswidrig ist und vollzogen werden kann, nicht Paragraph 9, Absatz 2, Litera b, PVG, weshalb in einem solchen Fall das Einvernehmen mit der Personalvertretung nicht hergestellt werden muss.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009