Norm
PVG §9 Abs1 litoSchlagworte
Personalvertretung, Mitwirkung bei der Errichtung und beim Umbau von Amtsgebäuden bereits im PlanungsstadiumRechtssatz
Wenn schon die Bauarbeiten begonnen bzw. durchgeführt werden, obzwar die endgültige Nutzung der betroffenen Räumlichkeiten noch gar nicht geklärt war, musste jedenfalls in einem Stadium, in dem die Unterbringung von Bediensteten der Hoheitsverwaltung in Betracht gezogen wurde bzw. nicht auszuschließen war, dem DA Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben werden.
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009