Norm
PVG §9Schlagworte
Aufgaben der Personalvertretung, Mitwirkungsrechte, kein Einvernehmen, Vorlage an übergeordnete DienststelleRechtssatz
Die Leiterin der Dienststelle hat die Entscheidung der Angelegenheit innerhalb der dem ZA für den Vorlageantrag offenstehenden Frist getroffen und damit das Mitwirkungsrecht des ZA verletzt.
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2010