Norm
PVG §9 Abs4 litcSchlagworte
Teilnahme an der Besichtigung von Dienststellen, Arbeitsplatzbesichtigung im Zuge einer Neubewertung von ArbeitsplätzenRechtssatz
Die stattgefundene Arbeitsplatzbesichtigung hatte den Zweck, zu ermitteln, ob im Zuge der LPK-Reform eine Aufwertung bestimmter Dienstposten möglich ist. Dies stellte jedoch schon nach der Zielrichtung dieser Maßnahme keine „Kontrolle“, also eine Überprüfung und Beurteilung des laufenden Dienstbetriebs auf Funktionalität und Effektivität im Sinne des § 9 Abs 4 lit c PVG dar. Der DA hätte demnach so rechtzeitig von der bevorstehenden Besichtigung in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass ihm die Teilnahme daran möglich gewesen wäre.Die stattgefundene Arbeitsplatzbesichtigung hatte den Zweck, zu ermitteln, ob im Zuge der LPK-Reform eine Aufwertung bestimmter Dienstposten möglich ist. Dies stellte jedoch schon nach der Zielrichtung dieser Maßnahme keine „Kontrolle“, also eine Überprüfung und Beurteilung des laufenden Dienstbetriebs auf Funktionalität und Effektivität im Sinne des Paragraph 9, Absatz 4, Litera c, PVG dar. Der DA hätte demnach so rechtzeitig von der bevorstehenden Besichtigung in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass ihm die Teilnahme daran möglich gewesen wäre.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2010