RS Vwgh 2004/7/7 2001/13/0053

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293;
BAO §299;

Rechtssatz

Die einer Oberbehörde bis zum Inkrafttreten des AbgRmRefG eingeräumte Möglichkeit, einen Bescheid gemäß § 299 BAO aufzuheben, und die Möglichkeit, dass das Finanzamt den Bescheid selbst berichtigt, falls die jeweiligen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hiezu erfüllt sind, schlossen einander nicht aus (Hinweis E 26. März 2003, 2002/13/0152; E 22. März 1991, 90/13/0243).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001130053.X03

Im RIS seit

27.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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