Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Aufgaben der Personalvertretung, keine sozialen Aktivitäten, Verteilung von GeschenkgutscheinenRechtssatz
Für die Organisation und Durchführung sozialer Aktivitäten (wie etwa Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Aktionen zur Beschaffung von Waren, aber auch Spendenaktionen) durch den DA fehlt es nach der ständigen Rsp der Kommission an einer gesetzlichen Grundlage (A 26-PVAK/05; Schragel, PVG § 2 Rz 10). Nichts anderes kann für die Verteilung von Geschenkgutscheinen im Rahmen der Weihnachtsbelohnung gelten. Auch eine solche Aktion gehört nicht zum gesetzlich determinierten Aufgabenkreis der Personalvertretung und hat mit der ihr obliegenden Vertretung der Interessen der Belegschaft gegenüber dem Dienstgeber nichts zu tun. Derartige Aktivitäten sind dem DA daher untersagt.Für die Organisation und Durchführung sozialer Aktivitäten (wie etwa Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Aktionen zur Beschaffung von Waren, aber auch Spendenaktionen) durch den DA fehlt es nach der ständigen Rsp der Kommission an einer gesetzlichen Grundlage (A 26-PVAK/05; Schragel, PVG Paragraph 2, Rz 10). Nichts anderes kann für die Verteilung von Geschenkgutscheinen im Rahmen der Weihnachtsbelohnung gelten. Auch eine solche Aktion gehört nicht zum gesetzlich determinierten Aufgabenkreis der Personalvertretung und hat mit der ihr obliegenden Vertretung der Interessen der Belegschaft gegenüber dem Dienstgeber nichts zu tun. Derartige Aktivitäten sind dem DA daher untersagt.
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2011