Norm
PVGO §1Schlagworte
Nachweisliche Ladung zur Sitzung eines PersonalvertretungsausschussesRechtssatz
Im vorliegenden Fall konnte im Verfahren nicht nachgewiesen werden, dass der BF zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde. Der Vorsitzende, dem zu attestieren ist, dass er sich um die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung bemüht hat, hat zwar nachgewiesen, die Ladung rechtzeitig und ordnungsgemäß verfügt zu haben; dass die Sendung richtig versendet wurde bzw. der weitere Zustellvorgang ordnungsgemäß verlief, ist aber angesichts der konkret gewählten Art und Weise der Zustellung nicht nachweisbar gewesen.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2012