Norm
PVG §22Schlagworte
Sitzungen der Ausschüsse, Festlegung der Tagesordnung, Einlassen in BeratungRechtssatz
Gehen alle Ausschussmitglieder in die Erörterung eines erst in der Sitzung gestellten Antrags ein und beteiligen sie sich auch an der Beschlussfassung, ist diese nicht allein deswegen gesetzwidrig, weil die Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung stand (Schragel, PVG § 22 Rz 39).Gehen alle Ausschussmitglieder in die Erörterung eines erst in der Sitzung gestellten Antrags ein und beteiligen sie sich auch an der Beschlussfassung, ist diese nicht allein deswegen gesetzwidrig, weil die Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung stand (Schragel, PVG Paragraph 22, Rz 39).
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2012