Norm
PVG §2Schlagworte
Mitwirkung bei Planstellenbesetzung, Überschreitung des Ermessensspielraumes, Auswahlentscheidung zugunsten erheblich jüngerer BewerberinnenRechtssatz
Im hier zu beurteilenden Fall hat der DA nach der Aktenlage mit seiner Entscheidung den ihm zustehenden Ermessensspielraum überschritten, zumal weder aus den vorgelegten Unterlagen noch aus den Ergebnissen der mündlichen Verhandlung Umstände ersichtlich sind, die die Bevorzugung der beiden mit großem Abstand jüngsten Bewerberinnen auch nur einigermaßen rechtfertigen können.
Anmerkung
Ebenso A 14 und A 15-PVAK/12 vom 28.6.2012Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012