Norm
PVG §2Schlagworte
Mitwirkung bei Planstellenbesetzung, Rechte der Personalvertreter, ausreichende Beratungsunterlagen für SitzungRechtssatz
Hier standen dem ZA keine für eine Entscheidung ausreichende Grundlagen zur Verfügung. Seine – wenigen – Informationen bezogen sich auf nur einen Bewerber; über die anderen – auch über die ebenfalls als „in höchstem Ausmaß geeignet“ bewerteten – Bewerber hatte er überhaupt keine Informationen. Damit war aber der BF mit seinem Verlangen nach Anforderung weiterer Entscheidungsgrundlagen im Recht. Dass dieser Antrag abgewiesen und ohne Beischaffung ausreichender Grundlagen dem Dienstgebervorschlag zugestimmt wurde, entsprach daher nicht dem Gesetz.
Der Beschwerde war daher Folge zu geben; die vom ZA in dieser Angelegenheit gefassten Beschlüsse waren aufzuheben.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2013