Norm
PVG §2Schlagworte
Diensteinteilung, Bevorzugung eines erkrankten Bediensteten durch Befreiung von ÜberstundenleistungenRechtssatz
Hier war der DA mit der Bereitschaft des Dienstgebers konfrontiert, dem Wunsch eines an den Folgen einer Krebserkrankung laborierenden Bediensteten nach einer Befreiung von Überstundenleistungen Rechnung zu tragen, wobei der Dienstgeber eine Reihe von Maßnahmen ergriff, um die Folgen dieser Bevorzugung so zu verteilen, dass anderen Bediensteten kein ins Gewicht fallender Nachteil daraus erwächst. Eine derartige Haltung des Dienstgebers, die seiner Fürsorgepflicht gegenüber den bei ihm tätigen Beamten entspricht, liegt nicht nur im Interesse des betroffenen Bediensteten sondern auch im wohlverstandenen Belegschaftsinteresse. Es kann nicht Aufgabe des DA sein, einer derartigen Bereitschaft des Dienstgebers entgegenzutreten.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013