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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0166 E 18. März 1994 VwSlg 14019 A/1994 RS 4(hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Unter Absonderung sind alle wie immer gearteten rechtlichen Lösungen der bisherigen Bindung der Anteilsrechte von einer Stammsitzliegenschaft zu verstehen. Darunter fallen sowohl Rechtsgeschäfte unter Lebenden als auch letztwilligte Verfügungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070057.X06Im RIS seit
02.08.2004Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015