Norm
PVG §9 Abs3 litlSchlagworte
Keine Einschaltung der PV bei noch nicht konkret beabsichtigten Maßnahmen;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung der PVAK muss der/die DL die Personalvertretung nicht einschalten, solange eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme im Rahmen der verwaltungsinternen Willensbildung noch gar nicht konkret in Aussicht genommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:B.4.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
08.09.2014