Norm
PVG §3Schlagworte
Zuständigkeit des DARechtssatz
Die Zuständigkeit des DA ist nur gegeben, wenn die anhängig gemachte Angelegenheit in den Wirkungsbereich der Dienststelle fällt, also die Entscheidung über die Angelegenheit in die Zuständigkeit des DL fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:A.28.PVAB.13Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014