Norm
PVG §9 Abs1Schlagworte
Einbindung des DA vor der Durchführung von MaßnahmenRechtssatz
Das PVG verpflichtet den/die DL grundsätzlich dazu, den DA in konkrete beabsichtigte Maßnahmen vor ihrer Durchführung – und nicht erst bei ihrer Durchführung – einzubinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:B.1.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014