RS Pvak 2014/9/3 A 8-PVAB/14

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Veröffentlicht am 03.09.2014
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Schlagworte

Witergabe von Schriftstücken (Stellungnahmen) der PV an Bedienstete

Rechtssatz

Zur vom Antragsteller eingeforderten Übermittlung der Stellungnahmen von DA und FA an Anstaltsleitung und Dienstbehörde, die von beiden Gremien unter Hinweis auf den geheim zu haltenden Schriftverkehr mit Anstaltsleitung bzw. Dienstbehörde und auf den Datenschutz verweigert wurde, wird festgestellt, dass weder im PVG noch in der PVGO eine Verpflichtung zur Weitergabe von Schriftstücken der PV-Organe an Bedienstete enthalten ist. Es besteht aber auch kein Verbot, solche Schriftstücke auf Verlangen einer/eines Bediensteten auszufolgen. Da eine entsprechende verbindliche Regelung dafür fehlt, obliegt die Entscheidung den PV-Organen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2014:A.8.PVAB.14

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2015
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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