Norm
PVGO §17Schlagworte
Witergabe von Schriftstücken (Stellungnahmen) der PV an BediensteteRechtssatz
Zur vom Antragsteller eingeforderten Übermittlung der Stellungnahmen von DA und FA an Anstaltsleitung und Dienstbehörde, die von beiden Gremien unter Hinweis auf den geheim zu haltenden Schriftverkehr mit Anstaltsleitung bzw. Dienstbehörde und auf den Datenschutz verweigert wurde, wird festgestellt, dass weder im PVG noch in der PVGO eine Verpflichtung zur Weitergabe von Schriftstücken der PV-Organe an Bedienstete enthalten ist. Es besteht aber auch kein Verbot, solche Schriftstücke auf Verlangen einer/eines Bediensteten auszufolgen. Da eine entsprechende verbindliche Regelung dafür fehlt, obliegt die Entscheidung den PV-Organen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:A.8.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
04.03.2015