RS Pvak 2014/10/8 A 13-PVAB/14

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Veröffentlicht am 08.10.2014
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
  1. PVG § 2 heute
  2. PVG § 2 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 2 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 2 gültig von 06.08.1971 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 284/1971
  1. PVG § 2 heute
  2. PVG § 2 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 2 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 2 gültig von 06.08.1971 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 284/1971

Schlagworte

Interessenkollision; anerkennenswerte sachliche Begründung für Interessenvertretung

Rechtssatz

Sowohl C als auch B hatten den DA um ihre Vertretung ersucht, wobei sich das Vertretungsverlangen von C darauf bezog, auf den Arbeitsplatz versetzt zu werden, den B innehatte und nach der Verlängerung seines Beschäftigungsverhältnisses weiter innezuhaben beabsichtigte. Es handelte sich somit um ein- und denselben Arbeitsplatz. Der DA handelte gesetzwidrig, als er ohne anerkennenswerte sachliche Begründung für einen Arbeitsplatzwechsel von C auf den Arbeitsplatz von B eintrat, ohne auf die Interessen aller anderen Bediensteten – darunter auch die Interessen von B - zu achten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2014:A.13.PVAB.14

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2015
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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