Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Interessenkollision; anerkennenswerte sachliche Begründung für InteressenvertretungRechtssatz
Sowohl C als auch B hatten den DA um ihre Vertretung ersucht, wobei sich das Vertretungsverlangen von C darauf bezog, auf den Arbeitsplatz versetzt zu werden, den B innehatte und nach der Verlängerung seines Beschäftigungsverhältnisses weiter innezuhaben beabsichtigte. Es handelte sich somit um ein- und denselben Arbeitsplatz. Der DA handelte gesetzwidrig, als er ohne anerkennenswerte sachliche Begründung für einen Arbeitsplatzwechsel von C auf den Arbeitsplatz von B eintrat, ohne auf die Interessen aller anderen Bediensteten – darunter auch die Interessen von B - zu achten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:A.13.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015