Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Interessenkollision; Ablehnung von Vertretunsansuchen von BedienstetenRechtssatz
Ein Personalvertretungsausschuss darf ein Ersuchen um Vertretung nicht unerledigt lassen. Die Organe der Personalvertretung müssen vielmehr in Fällen, in denen eine von einem/einer Bediensteten begehrte Übernahme der Vertretung abgelehnt wird, hierüber Beschluss fassen und die/den Bediensteten davon verständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:A.13.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015