Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Dienstliche WeisungRechtssatz
Für eine dienstliche Anordnung (Weisung) besteht kein Mitwirkungsrecht der Personalvertretung, wenn diese Weisung in keiner Weise geeignet scheint, in die durch das PVG geschützten Interessen oder in die Rechtsposition von Bediensteten einzugreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:B.5.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
04.03.2015