RS Pvak 2014/10/27 A 10-PVAB/14

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Veröffentlicht am 27.10.2014
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Norm

PVG §6 Abs2
  1. PVG § 6 heute
  2. PVG § 6 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 6 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 6 gültig von 09.07.1975 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1975

Schlagworte

Einberufung einer DV

Rechtssatz

Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 PVG waren gegeben und der DA aufgrund des begründeten Antrags von mehr als einem Drittel der Bediensteten vom 9. Mai 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, binnen zwei Wochen – bis längstens 23. Mai 2014 - eine DV mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Enthebung des DA“ abzuhalten.Die gesetzlichen Voraussetzungen des Paragraph 6, Absatz 2, PVG waren gegeben und der DA aufgrund des begründeten Antrags von mehr als einem Drittel der Bediensteten vom 9. Mai 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, binnen zwei Wochen – bis längstens 23. Mai 2014 - eine DV mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Enthebung des DA“ abzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2014:A.10.PVAB.14

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2015
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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