Norm
PVG §6 Abs2Schlagworte
Einberufung einer DVRechtssatz
Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 PVG waren gegeben und der DA aufgrund des begründeten Antrags von mehr als einem Drittel der Bediensteten vom 9. Mai 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, binnen zwei Wochen – bis längstens 23. Mai 2014 - eine DV mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Enthebung des DA“ abzuhalten.Die gesetzlichen Voraussetzungen des Paragraph 6, Absatz 2, PVG waren gegeben und der DA aufgrund des begründeten Antrags von mehr als einem Drittel der Bediensteten vom 9. Mai 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, binnen zwei Wochen – bis längstens 23. Mai 2014 - eine DV mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Enthebung des DA“ abzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:A.10.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015