Norm
PVG §6 Abs2Schlagworte
Berücksichtigung ökonomischer Aspekte bei Einberufung einer DVRechtssatz
Lt. DA wurden bei der Terminplanung für die DV auch „ökonomische Aspekte“ wegen der in zwei Monaten stattfindenden Bundes-Personalvertretungswahlen berücksichtigt, was jedoch mangels entsprechender Rechtsgrundlage die willkürliche Verschiebung der DV nicht zu rechtfertigen vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:A.10.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015