Norm
PVG §22Schlagworte
keine Verpflichtung zur Weitergabe elektronisch gespeicherer Schriftstücke des DARechtssatz
Eine Verpflichtung des Schriftführers eines früheren DA zur Übergabe bzw. Übermittlung der von ihm allenfalls elektronisch gespeicherten Dokumente an die/den ihm nachfolgende/n Schriftführer des neu gewählten DA ist weder § 22 PVG noch § 16 Abs. 5 PVGO zu entnehmen.Eine Verpflichtung des Schriftführers eines früheren DA zur Übergabe bzw. Übermittlung der von ihm allenfalls elektronisch gespeicherten Dokumente an die/den ihm nachfolgende/n Schriftführer des neu gewählten DA ist weder Paragraph 22, PVG noch Paragraph 16, Absatz 5, PVGO zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2014:A.12.PVAB.14Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015