Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Stellungnahme der PV; Gesetzmäßige GeschäftsführungRechtssatz
Diesem Beschluss des FA ging lt. Protokoll keinerlei inhaltliche Diskussion über die Bewerbungen im Kollegialorgan voraus, es erfolgte keine Auseinandersetzung mit den Laufbahndatenblättern, Quervergleiche wurden nicht angestellt; es erfolgte keine Auseinandersetzung mit der Frage, weshalb die LPD „eine bezirksinterne Regelung anstrebt, obwohl A in den objektiven Beurteilungskriterien vor B liegt“ und weshalb sich der - für den Bereich der gesamten LPD zuständige – FA dieser Ansicht der Dienstbehörde anschloss. Es erfolgte vielmehr lt. Protokoll nach der Einführung des Vorsitzenden keine einzige Wortmeldung zu diesem Punkt der Tagesordnung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.3.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
26.05.2015