Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Planstellenbesetzung; Funktionsbetrauung; Stellungnahme der PVRechtssatz
Eine Stellungnahme der Personalvertretung in diesem Zusammenhang kann das Gesetz nur dann verletzen, wenn sie Grundsätze vertritt, die mit den nach § 2 Abs. 1 und 2 PVG zu wahrenden Grundsätzen in klarem Widerspruch stehen oder jede Auseinandersetzung mit der Problematik vermissen lassen (Schragel, PVG, § 2, Rz 17, mit weiteren Nachweisen).Eine Stellungnahme der Personalvertretung in diesem Zusammenhang kann das Gesetz nur dann verletzen, wenn sie Grundsätze vertritt, die mit den nach Paragraph 2, Absatz eins und 2 PVG zu wahrenden Grundsätzen in klarem Widerspruch stehen oder jede Auseinandersetzung mit der Problematik vermissen lassen (Schragel, PVG, Paragraph 2,, Rz 17, mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.3.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
26.05.2015