Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Arbeitsplatztausch im dienstlichen Interesse; Stellungnahme der PV.Rechtssatz
Der Beschluss des DA zu TOP 5 (Stellungnahme zum Postentausch zwischen BI B und BI D) in seiner Sitzung vom 16. März 2015, mit dem diesem Tausch zugestimmt wurde, erfolgte unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl und unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen allgemeinen Dienstbetriebes. Dieser Beschluss steht in keinem erkennbaren Widerspruch zu den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 2 PVG und wurde somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung gefasst.Der Beschluss des DA zu TOP 5 (Stellungnahme zum Postentausch zwischen BI B und BI D) in seiner Sitzung vom 16. März 2015, mit dem diesem Tausch zugestimmt wurde, erfolgte unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl und unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen allgemeinen Dienstbetriebes. Dieser Beschluss steht in keinem erkennbaren Widerspruch zu den Grundsätzen des Paragraph 2, Absatz eins und 2 PVG und wurde somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung gefasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.6.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
22.06.2015