RS Pvak 2015/5/4 A 6-PVAB/15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2015
beobachten
merken

Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
  1. PVG § 2 heute
  2. PVG § 2 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 2 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 2 gültig von 06.08.1971 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 284/1971
  1. PVG § 2 heute
  2. PVG § 2 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 2 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 2 gültig von 06.08.1971 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 284/1971

Schlagworte

Arbeitsplatztausch im dienstlichen Interesse; Stellungnahme der PV.

Rechtssatz

Der Beschluss des DA zu TOP 5 (Stellungnahme zum Postentausch zwischen BI B und BI D) in seiner Sitzung vom 16. März 2015, mit dem diesem Tausch zugestimmt wurde, erfolgte unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl und unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen allgemeinen Dienstbetriebes. Dieser Beschluss steht in keinem erkennbaren Widerspruch zu den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 2 PVG und wurde somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung gefasst.Der Beschluss des DA zu TOP 5 (Stellungnahme zum Postentausch zwischen BI B und BI D) in seiner Sitzung vom 16. März 2015, mit dem diesem Tausch zugestimmt wurde, erfolgte unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl und unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen allgemeinen Dienstbetriebes. Dieser Beschluss steht in keinem erkennbaren Widerspruch zu den Grundsätzen des Paragraph 2, Absatz eins und 2 PVG und wurde somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung gefasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2015:A.6.PVAB.15

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2015
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten