Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Arbeitsplatztausch im dienstlichen InteresseRechtssatz
Der von der DL beabsichtigte Arbeitsplatztausch zwischen B und C war aus dienstrechtlichen Gründen notwendig und daher im dienstlichen Interesse gelegen. Das dienstrechtliche Instrumentarium, das dem Dienstgeber zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung eines gesetzmäßigen und geordneten Dienstbetriebs zur Verfügung steht, erstreckt sich u.a. auch auf die Möglichkeit eines Arbeitsplatztausches, wenn die weitere Verwendung einer/eines Bediensteten auf einem Arbeitsplatz aus bestimmten Gründen nicht mehr möglich ist. Ausdrücklich festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass dem entsprechenden Einsatz des dienstrechtlichen Instrumentariums im dienstlichen Interesse zur Aufrechterhaltung eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes gegenüber den subjektiven Interessen einzelner oder aller Bediensteter einer Dienststelle Vorrang zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.6.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
22.06.2015