Norm
PVG §9 Abs4 litaSchlagworte
Gegenvorschläge; BegründungRechtssatz
Der ZA hätte durch seine von ihm selbst aufgestellten Entscheidungskriterien die ihm vom PVG eingeräumten Befugnisse überschritten und entgegen den Vorgaben des PVG nicht anhand des vom Dienstgeber aufgestellten Anforderungsprofils dargetan, weshalb die vom Dienstgeber in Aussicht genommene Besetzung der Leitung mit dem Antragsteller den gesetzlichen Grundsätzen für die Besetzung von Planstellen widersprechen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.5.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015