Norm
PVG §25 Abs4Schlagworte
Unzulässigkeit von Kontingenten für Fraktionen für DienstfreistellungenRechtssatz
Es wurde lediglich eine Änderung der Freistellungen innerhalb des der Wählergruppe X zugeteilten Kontingents für Freistellungen beschlossen, obwohl es gesetzwidrig ist, den einzelnen Fraktionen Kontingente für Freistellungen zuzuweisen (PVAK vom 14.07.2000, A 14-PVAK/00).Es wurde lediglich eine Änderung der Freistellungen innerhalb des der Wählergruppe römisch zehn zugeteilten Kontingents für Freistellungen beschlossen, obwohl es gesetzwidrig ist, den einzelnen Fraktionen Kontingente für Freistellungen zuzuweisen (PVAK vom 14.07.2000, A 14-PVAK/00).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.7.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015