Norm
PVG §25 Abs4Schlagworte
Unzulässigkeit von Kontingenten für Fraktionen für DienstfreistellungenRechtssatz
Es mag zutreffen, dass die vom ZA beschlossenen Kontingente für die einzelnen Wählergruppen und die innerhalb dieser Kontingente jeweils beschlossenen Freistellungen für Personalvertreter den inhaltlichen Vorgaben des PVG entsprechen. Es wurde aber jedenfalls das im PVG für die Beschlussfassung über Freistellungen vorgesehene formale Verfahren für die Geschäftsführung des ZA nicht eingehalten, wonach im Kollegialorgan – und nicht in den Fraktionen - nachvollziehbar und sachlich begründet über die Freistellungen entschieden werden muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.7.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015