RS Pvak 2015/9/10 A 11-PVAB/15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.2015
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Norm

PVG §6 Abs1
PVGO §24 Abs3
  1. PVG § 6 heute
  2. PVG § 6 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2009
  3. PVG § 6 gültig von 17.07.1987 bis 18.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 310/1987
  4. PVG § 6 gültig von 09.07.1975 bis 16.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1975

Schlagworte

Tagesordnung der DV

Rechtssatz

Der DA beschloss in seiner Sitzung vom 27. März 2015, die Bediensteten der Dienststelle zum Thema „Gehaltsgesetz neu“ in einer DV zu informieren. Der Antragsteller erblickt in der Aufnahme des seiner Meinung nach vom DA-Beschluss nicht umfassten zusätzlichen Themas „Pensionsrecht (Anrechnung ZS-Zeiten usw.)“ die gesetzwidrige Ausweitung der Tagesordnung der DV. Die Einladung zur DV enthielt als TOP folgende zwei Themen, über die informiert werden sollte: „Gehaltsgesetz NEU, Pensionsrecht (Anrechnung ZS-Zeiten usw.)“. Dem Antragsteller ist beizupflichten, dass die TOP einer DV durch Beschluss des DA festzulegen sind und sich der Beschluss des DA auf das Thema: „Gehaltsgesetz neu“ bezog. Das Thema „Pensionsrecht – Anrechnung ZS-Zeiten usw.“ steht jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit dem Thema „Gehaltsgesetz neu“. Somit handelt sich dabei um keine unzulässige Ausweitung des vom DA beschlossenen Themas, sondern lediglich um eine näher ausführende Ergänzung des Themas „Gehaltsgesetz neu“. Eine gesetzwidrige Abweichung vom Beschluss des DA erfolgte in der TO der DV daher nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2015:A.11.PVAB.15

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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