Norm
PVG §6 Abs1Schlagworte
Tagesordnung der DVRechtssatz
Der DA beschloss in seiner Sitzung vom 27. März 2015, die Bediensteten der Dienststelle zum Thema „Gehaltsgesetz neu“ in einer DV zu informieren. Der Antragsteller erblickt in der Aufnahme des seiner Meinung nach vom DA-Beschluss nicht umfassten zusätzlichen Themas „Pensionsrecht (Anrechnung ZS-Zeiten usw.)“ die gesetzwidrige Ausweitung der Tagesordnung der DV. Die Einladung zur DV enthielt als TOP folgende zwei Themen, über die informiert werden sollte: „Gehaltsgesetz NEU, Pensionsrecht (Anrechnung ZS-Zeiten usw.)“. Dem Antragsteller ist beizupflichten, dass die TOP einer DV durch Beschluss des DA festzulegen sind und sich der Beschluss des DA auf das Thema: „Gehaltsgesetz neu“ bezog. Das Thema „Pensionsrecht – Anrechnung ZS-Zeiten usw.“ steht jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit dem Thema „Gehaltsgesetz neu“. Somit handelt sich dabei um keine unzulässige Ausweitung des vom DA beschlossenen Themas, sondern lediglich um eine näher ausführende Ergänzung des Themas „Gehaltsgesetz neu“. Eine gesetzwidrige Abweichung vom Beschluss des DA erfolgte in der TO der DV daher nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.11.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015