Norm
PVG §41 Abs4Schlagworte
Keine Zuständigkeit der PVAB für die nachprüfende Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verhaltens eines obersten Organs der Vollziehung ohne bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung.Rechtssatz
Die Prüfung der Beschwerde ist mangels Zuständigkeit der PVAB für die nachprüfende Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verhaltens eines obersten Organs der Vollziehung nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:B.4.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015