Norm
PVG §2Schlagworte
Ablehnung der Vertretung in einer EinzelpersonalangelegenheitRechtssatz
Die vom FA in seiner Stellungnahme vom 7. Jänner 2014 konkludent, aber unmissverständlich zum Ausdruck gebrachte Auffassung, die Unterstützung des Antragstellers wäre aufgrund der Probleme, die aus seinem Verhalten resultieren, sowie der Konflikte mit vielen Bediensteten mit den Interessen der Gesamtheit der Bediensteten unvereinbar, scheint objektiv gerechtfertigt und nachvollziehbar. Dafür sprechen auch Textierung, Wortwahl und Inhalte der zahlreichen aktenkundigen Eingaben und Stellungnahmen des Antragstellers im Verfahren vor der PVAB sowie aktenkundige Abläufe von Besprechungen etc. mit dem Antragsteller.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.9.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
19.01.2016