Norm
PVG §2Schlagworte
Tätigkeit als PV; ZurechnungRechtssatz
Dies gilt allerdings nur für Angelegenheiten, die den Funktionären von PVO durch das PVG und seine Ausführungsverordnungen übertragen sind. Die Wahrnehmung der Aufgaben einer Kontaktperson für Mobbingberatung wurden B (nur dessen Tätigkeiten als DA-Vorsitzender wären dem DA zuzurechnen) aber nicht durch das PVG übertragen, sondern durch Dienstauftrag (Weisung) des Dienstgebers. Sie zählen somit zu seinen dienstlichen Obliegenheiten und nicht zu seinen Aufgaben nach PVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:A.9.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
19.01.2016