Norm
PVG §9Schlagworte
Zuständigkeit der PVO; Zuständigkeit der PVABRechtssatz
Wegen fehlender Zuständigkeit des DA ist die Beschwerde des DA gemäß § 41 Abs. 4 PVG nicht zulässig und war daher von der PVAB nicht in Prüfung zu ziehen.Wegen fehlender Zuständigkeit des DA ist die Beschwerde des DA gemäß Paragraph 41, Absatz 4, PVG nicht zulässig und war daher von der PVAB nicht in Prüfung zu ziehen.
Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Beschwerde vom zuständigen ZA nach § 41 Abs. 5 PVG der PVAB vorgelegt wurde.Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Beschwerde vom zuständigen ZA nach Paragraph 41, Absatz 5, PVG der PVAB vorgelegt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:B.6.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
19.01.2016