Norm
PVG §9Schlagworte
Verletzung des PVG durch Organ des DG; Zuständigkeit der PVORechtssatz
Wesentliche rechtliche Voraussetzung für die Verletzung des PVG durch ein Organ des Dienstgebers gegenüber einem PVO ist die Zuständigkeit dieses PVO in der betreffenden Personalvertretungsangelegenheit auf der Ebene der Dienststelle, deren Leiter zur Entscheidung der Angelegenheit zuständig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2015:B.6.PVAB.15Zuletzt aktualisiert am
19.01.2016