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41 Innere AngelegenheitenLeitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung einer philippinischen Staatsangehörigen wegen unrechtmäßigen Aufenthalts infolge fehlerhafter Interessenabwägung mangels Berücksichtigung der privaten Situation der BeschwerdeführerinRechtssatz
Hinweis auf B328/07, E v 29.09.07.
Die Behörde hat außer Acht gelassen, dass die aufgrund der Ausweisung drohende Trennung von ihrem Ehemann und den drei gemeinsamen Kindern, die alle österreichische Staatsbürger sind, einen intensiven Eingriff in die gemäß Art8 EMRK garantierten Rechte der Beschwerdeführerin bewirkt. Der Umstand, dass die gemeinsamen Kinder volljährig und selbsterhaltsfähig sind, ändert daran nichts. Keine Erörterung der Umstände des Privatlebens der Beschwerdeführerin - insbesondere vor ihrer Einreise im Jahr 2000.
Die - nicht nachvollziehbare - Schlussfolgerung der Behörde, dass die zweimalige Bestrafung und der - allerdings von den Behörden seit 2004 geduldete - illegale Aufenthalt der Beschwerdeführerin nun die öffentliche Ordnung derart gravierend beeinträchtigt, dass eine Ausweisung verfassungsrechtlich zulässig wäre, vermag der Verfassungsgerichtshof nicht zu teilen.
Schlagworte
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B2369.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010